Der Bundestag hat ein Paket mit Änderungen im Asylrecht beschlossen.
Die wichtigsten Punkte im Überblick:
- Schutzsuchende aus diesen Ländern sollen bis zum Abschluss des Asylverfahrens in Erstaufnahmeeinrichtungen bleiben.
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Asylbewerber sollen insgesamt länger (bis zu sechs statt bis zu drei Monate) in den Erstaufnahmestellen wohnen und dort möglichst nur Sachleistungen bekommen.
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Geldleistungen soll künftig nur noch höchstens einen Monat im Voraus ausgezahlt werden.
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Abgelehnte Asylbewerber, die ausreisen müssen, dieser Pflicht aber nicht fristgerecht nachkommen, bekommen nur noch sehr eingeschränkte Leistungen.
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Nach Ablauf der Frist zur freiwilligen Ausreise darf der Termin einer Abschiebung nicht mehr angekündigt werden. Ziel ist, ein mögliches Untertauchen zu verhindern.
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Asylbewerber mit guten Aussichten auf ein Bleiberecht erhalten Zugang zu Integrationskursen.
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Der Abbau bürokratischer Hürden soll die Einrichtung neuer Asylunterkünfte erleichtern.
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Der Bund schafft die Voraussetzungen dafür, dass die Länder auf freiwilliger Basis eine Gesundheitskarte einführen können, mit der Asylbewerber direkt zum Arzt gehen können. (dpa)
Quelle: epochtimes.de