Das dänische Parlament wird am Dienstag seine Asylgesetze verschärfen. Eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung kostet künftig 500 Euro. Zudem werden die Bedingungen für den Familiennachzug verschärft. Seine Grenzen hat das Land bereits dichtgemacht.
Das dänische Parlament soll am Dienstag seine Asylgesetze verschärfen. Das wirkt sich für die Flüchtlinge auf mehrere Bereiche aus:
Flüchtlinge, die in ihrer Heimat nicht persönlich bedroht sind, dürfen erst nach drei Jahren den Nachzug ihrer Familienmitglieder beantragen – und müssen die Reisekosten selbst zahlen. Die Prüfung des Antrags kann weitere Jahre dauern. Damit verstößt Kopenhagen nach Ansicht von Menschenrechtsanwälten gleich gegen mehrere UN-Konventionen, indem Familien dauerhaft zerrissen werden.
Flüchtlinge mit besonderem Schutz (Verfolgung wegen Zugehörigkeit zu einer Ethnie, Nationalität, Religion, sozialen Gruppe oder wegen einer politischen Meinung) erhielten bislang eine Aufenthaltserlaubnis für fünf Jahre. Die Zeitspanne wird auf zwei Jahre verkürzt.
Wer eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung beantragt, muss künftig 3700 Kronen (rund 500 Euro) bezahlen. Für zweieinhalb der zurückliegenden drei Jahre muss eine Arbeitsstelle nachgewiesen werden, zuvor galt dies für drei in den letzten fünf Jahren. Es werden überdies bessere Dänisch-Kenntnisse verlangt.
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