Wenn zwei Personen gleiches tun, wird es nicht gleich verurteilt und geahndet. Das ist in einem Rechtswesen, daß aus vielen Gummi – und Auslegungsparagraphen wie „Blasphemie“ „Volksverhetzung“, „Beleidigung“ besteht, so sicher wie das Amen in der Kirche. Denn „auslegen“ und „unterstellen“ kann man vieles, und selbst fromme Wünsche wie eine „Gute Heimreise“ oder „wunderbarer Neger“ kann man negativ auslegen. Auch eine vermeintliche „Dreckslöcher“ Kritik an sozialistischen Staaten mit hoher Armut und Mordraten kann natürlich negativ ausgelegt werden. Und in Deutschland kommt dazu, daß selbst staatstragende Äußerungen, die fast überall in der Welt von der Regierung gerne gehört werden, wie „Türkei den Türken“ oder „Polen den Polen“ buntstasi-prinzipiell negativ ausgelegt werden. Aktuelle Beispiele verdeutlichen die Problematik: