Auszug :
Jedenfalls ist die allgemeine und öffentliche Empörung der Bevölkerung von
Chemnitz vor dem Hintergrund der Bluttat von nicht anerkannten Asylantragstellern
und ausreisepflichtigen Ausländern zum Nachteil von drei unbescholtenen Deutschen
mehr als verständlich – und vor allem:
Die diesbezüglichen Versammlungen gemäß Artikel 8 GG sind Ausdruck der
grundgesetzlich garantierten Verfassungsrechte aller Deutschen in Chemnitz.
Diese friedlichen Versammlungen zu diskreditieren war die böse Absicht der
Beschuldigten Merkel und Seibert!
Ganz offensichtlich wollten die propagandistisch geschulten Beschuldigten Merkel
und Seibert die zuständigen Behörden mit agigatorischen und propagandistischen
Mitteln dazu bringen, durch „behördliche Maßnahmen“ (§ 164 Abs. 1 und Abs. 2 StGB)
weiteregemäß Artikel 8 GG rechtmäßige Versammlungen – unrechtmäßig – zu verbieten!
Die ehemalige FDJ-Sekretärin Merkel hat das „Propaganda-Handwerk“ in der „DDR“ gelernt,
und sie hat ganz offenkundig bei ihrer falschen Verdächtigung zum Nachteil der Chemnitzer
Demonstranten sogar die Wortwahl des DDR-Unrechtsstaates, dem sie früher diente,
unkritisch aus ihrem anerzogenen „DDR-Gedankengut“…
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