Wer gedacht hat, nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) würde Ruhe einkehren, irrt: Im nächsten Jahr kommt die e-Privacy-Verordnung. Sie ist noch viel weitreichender als die DSGVO.
Nachdem die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) am 25.5.2018 in Kraft trat, zeichnet sich am Horizont bereits die nächste, noch weiter gehende Verordnung für den Schutz der Privatsphäre ab. Die sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren befindliche e-Privacy-Verordnung (e-Privacy-VO) soll die gesamte elektronischen Kommunikation regulieren und die abstrakte DSGVO damit bereichsspezifisch konkretisieren. Ursprünglich war es daher geplant, die beiden Regelwerke zusammen am 25.5.2018 in Kraft treten zu lassen, um rechtliche Unsicherheiten im Bereich der elektronischen Kommunikation zu vermeiden. Dieses Ziel wurde nicht erreicht. Daher ist wohl erst im Laufe des nächsten Jahres mit der neuen Verordnung zu rechnen.
Die e-Privacy-Verordnung soll die in die Jahre gekommene Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation aus dem Jahr 2002 ersetzen, die zuletzt 2009 durch Regelungen zu Cookies erweitert wurde. Die Initiative für den Verordnungsentwurf begründet…
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Neue Form der Zensur
Deutschlands Regierung will alle Streamer und youtube-Kanäle ohne Rundfunklizenz zensieren und löschen, die die politisch korrekten Werte von EU und US Kriegstreiber nicht akzeptieren und keine Rundfunklizenz erworben haben.
Betroffen sind fast alle Online Videoportale
Selbst Dokumentationen und SpieleStreamer geraten ins Visier von Justiz und Landesmedienanstalten in Deutschland. Wer keine Rundfunklizenz erwirbt, dem droht das Aus oder die Löschung:
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Blaue-Briefe-von-der-Landesmedienanstalt-NRW-3893411.html
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/twitch-und-youtube-braucht-es-fuer-livestreams-eine-rundfunklizenz-a-1140927.html
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Rundfunklizenz-Landesmedienanstalt-NRW-nimmt-Let-s-Player-Gronkh-ins-Visier-3754594.html