Die Abmahn-Maschinerie ist angelaufen

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Die ersten Rechtsanwaltskanzleien berichten von Abmahnungen wegen angeblicher Verstöße gegen die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Dabei geht es um Beanstandungen von Unternehmen zu Websites von Mitbewerbern.

Es bahnt sich an, was viele deutsche Rechtsexperten befürchtet haben: Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) lädt offenbar Unternehmen dazu ein, Mitbewerber wegen fehlerhafter Umsetzung der neuen Bestimmungen kostenpflichtig abzumahnen. Zwei Kanzleien berichteten heute, dass ihnen erste kostenpflichtige Abmahnungen vorliegen, die bereits am 25. Mai – also am Tag, als die DSGVO gültig wurde – eingegangen sind.

Rechtsanwalt Matthias Hechler aus Schwäbisch Gmünd etwa erklärt, dass er am 25. Mai bereits drei Abmahnungen einer „Esslinger Rechtsanwaltsgesellschaft mbH“ in den Händen hielt, die an drei unterschiedliche Mandanten gingen. In zwei Fällen sei die Verwendung von Google Analytics ohne Opt-In-Möglichkeit gerügt worden, in einem Fall das Setzen von Cookies. Generell ginge es um die angebliche Fehlerhaftigkeit der vorhandenen Datenschutzerklärungen. Die Fristen zur Abgabe einer Unterlassungserklärung betrugen laut Hechler bei…

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