30.05.2017 http://www.journalistenwatch.com/
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Der aus Uganda „geflüchtete“ 37-jähriger Emanuel G. gibt in Deutschland als Asylgrund seine Homosexualität, wegen der er angeblich in seiner Heimat verfolgt werde, an. Als anerkannter Asylant legt dieser eine sexuelle Umorientierung an den Tag und vergewaltigt eine 29-jährige Frau. Wegen Alkoholisierung zum Tatzeitpunkt und einer „besonderen Haftempfinglichkeit“ erging ein mildes Urteil.
Deutsches Recht, oder was mittlerweile dafür gehalten wird, lässt viele nur noch fassungslos zurück. Insbesondere dann, wenn angebliche Schutzsuchende – vollumfänglich vom deutschen Steuerzahler alimentiert – durch ihre Verbrechen unsägliches Leid über ihre Opfer, „die hier schon länger leben“, bringen.
Musterbeispiel deutscher Rechtssprechung
Der Fall des „Flüchtlings“ Emanuel G. (37) aus Uganda stellt geradezu ein Musterbeispiel dar, wie unglaublich dreist „Schutzsuchende“ auf der einen Seite und unsere politisch Agierenden auf der anderen Seite mit dem hohen Gut des Asyls umgehen. Denn nur eine Kombination aus hoch lukrativer Asylindustrie, verblendeten Asylklatschern und einer abgehobenen Politikerkaste…
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