Dafür werden uns, den Einheimischen, die Beiträge erhöht. Das nenne ich mal Gerechtigkeit!
Von: https://sciencefiles.org
Wer bezahlt eigentlich für die medizinische Versorgung der Flüchtlinge in Deutschland?
Die entsprechende Regelung findet sich im Paragraphen 10a des Asylbewerberleistungsgesetzes, das auch für Flüchtlinge gilt, und zwar im zweiten Absatz:
“(2)
- Für die Leistungen in Einrichtungen, die der Krankenbehandlung oder anderen Maßnahmen nach diesem Gesetz dienen, ist die Behörde örtlich zuständig, in deren Bereich der Leistungsberechtigte seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Aufnahme hat oder in den zwei Monaten vor der Aufnahme zuletzt gehabt hat.
- War bei Einsetzen der Leistung der Leistungsberechtigte aus einer Einrichtung im Sinne des Satzes 1 in eine andere Einrichtung oder von dort in weitere Einrichtungen übergetreten oder tritt nach Leistungsbeginn ein solcher Fall ein, ist der gewöhnliche Aufenthalt, der für die erste Einrichtung maßgebend war, entscheidend.
- Steht nicht spätestens innerhalb von vier Wochen fest, ob und wo der gewöhnliche Aufenthalt…
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